„Der Tradition verbunden, der Zukunft zugewandt“

 



Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Die Vermittlung der Waffensachkunde ist für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines
Waffenscheines von vorrangiger Bedeutung. Sportschützen benötigen vor der Beantragung der WBK bei der zuständigen Behörde das Prüfungszeugnis einer bestandenen Sachkundeprüfung.



 Anmeldung auch per Mail: ausbildung@bund-osnabruecker-schuetzen.de


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