Bestätigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses
Hier findet ihr das Formular zur Bestätigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses.
Bitte das Formular vollständig ausfüllen, vom Vereinsvorstand unterschreiben und abstempeln lassen und anschließend an den Landesschießwart Niedersachsen, Klaus Schramm, weiterleiten.
Wichtiger Hinweis:
Die PDF-Datei funktioniert zuverlässig und vollständig nur mit dem Adobe Acrobat Reader.
Soll lediglich geprüft werden, ob die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 4 WaffG i. V. m. § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 WaffG für die Bescheinigung vorliegen, kann alternativ die Excel-Datei verwendet werden.

