Beantragung einer Bedürfnisbescheinigung gemäß § 14 WaffG
Hier findest du das Formular zur Beantragung einer Bedürfnisbescheinigung gemäß § 14 WaffG.
Bitte fülle das Formular sorgfältig und vollständig aus und übermittle es anschließend per E-Mail an unseren Landesschießwart Klaus Schramm.
E-Mail: landesschiesswart@bund-os-schuetzen.de
Nach Eingang deiner Unterlagen wird sich unser Landesschießwart bei Bedarf mit dir in Verbindung setzen, um offene Fragen oder mögliche Unstimmigkeiten zu klären.
Wichtiger Hinweis – Neue Regelung ab dem 26.10.2026
Seit dem 26. Oktober 2026 akzeptieren wir ausschließlich das elektronisch ausgefüllte PDF-Formular zur Beantragung einer Bedürfnisbescheinigung.
Bitte beachte, dass nur noch vollständig und elektronisch ausgefüllte PDF-Formulare von uns bearbeitet werden können.
Handschriftlich ausgefüllte Formulare sowie bisher verwendete Formularversionen werden nicht mehr anerkannt. Alle bisherigen Formulare verlieren ihre Gültigkeit.
Gebühren für die Bedürfnisbescheinigung
Für die Bearbeitung und Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen gelten folgende Gebühren:
- 30,00 € – Bedürfnisantrag für eine Waffe
- 60,00 € – Bedürfnisantrag für eine Waffe einschließlich gelber Waffenbesitzkarte (WBK)
- 60,00 € Zwei gleichzeitig eingereichte Bedürfnisanträge einschließlich gelber Waffenbesitzkarte (WBK)
Wir bitten um Beachtung der neuen Regelungen und danken für dein Verständnis.
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