Richtlinie zur Förderung des Sports




Diese Richtlinien zur Förderung des Sports treten mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft. Beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 26.04.2019 in Rulle.
Geändert und beschlossen auf der Vorsandsitzung am 01.07.2021 in Melle und am 10.12.2024 in Bissendorf

 
 
 
 
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