„Der Tradition verbunden, der Zukunft zugewandt“

Angeschlossener Verband in der Bayrischen Kameraden- und Soldatenvereinigung (BKV) e.V. seit 30. Oktober 2007 anerkannter Schießsportverband



Richtlinie zur Förderung des Sports

Zuwendungen zur Förderung des Sports

-Allgemeine Richtlinien-

 

1. Fördergrundsatz

  • Der Bund der Osnabrücker Schützen e.V. bezuschusst gemäß den Zielsetzungen und Zwecken seiner Satzung die ihm angeschlossenen Mitgliedsverein e.V., sofern es seine Haushaltslage erlaubt.
  • Bei der Zuwendung handelt es sich um Haushaltsmittel des Bund der Osnabrücker Schützen (Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen).

 

2. Allgemeines

  • Es werden Anschaffungen für das Sportschiessen unterschiedlicher Art bezuschusst. Die Zuwendung beträgt 30% vom Anschaffungswert; maximal jedoch nur 500,00 EUR (Zuwendungshöchstbetrag).
  • Jede Vereinigung des Bund der Osnabrücker Schützen kann durch ihren Präsidenten/ Vorsitzenden m/w/d, jährlich einmal, einen formlosen Antrag zur Förderung des Sports stellen.

 

3. Rechtsanspruch

  • Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Gewährte Fördermittel führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf zukünftige Fördermittel.

 

4. Förderungen

Förderungswürdig sind Gegenstände, die im Wesentlichen zum Sportschiessen dienen, wie zum Beispiel:

  • Sportgeräte
  • Schießsportausrüstungen
  • Geräte zur Förderung optimaler Trainingseinheiten

    Nicht förderungswürdig sind:
  • Zahlungen an Trainer/Übungsleiter
  • Verbrauchsmaterialen
  • Pokale, Sachpreise, personenbezogene Gegenstände
  • Fahrtkosten, Lehrgangs-m Start- oder Teilnehmergebühren
  • Gegenstände die den traditionellen Rahmen betreffen usw.

 

5. Verfahrungsregelungen

  • Anträge auf Förderungszuschuss sind schriftlich -formlos- an den Bund der Osnabrücker Schützen zu stellen. Die Originalrechnung und der Zahlungsnachweis sind beizufügen.
  • Es kann nur ein Antrag im laufenden Kalenderjahr eingereicht werden.
  • Anträge sind formlos bis zum 15.09. eines Jahres in der Geschäftsstelle des

Bund der Osnabrücker Schützen e.V.

Vizepräsident Klaus-Dieter Hüsemann

Kollegienwall 3a, 49143 Bissendorf-Wissingen

  einzureichen oder per E-Mail an: Foerderung@bund-osnabruecker-schuetzen.de- 


  • Dem Antrag sind die Originalrechnung beizufügen.
  • Pro Kalenderjahr kann nur ein Antrag gestellt werden.
  • Über die Bewilligung oder Ablehnung entscheidet ein Gremium, bestehend aus zwei Vizepräsidenten (m/w/d), dem Schatzmeister (m/w/d), dem Schriftführer (m/w/d) sowie den Mitgliedern des Finanzausschusses.
  • Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Der Zuschuss ist zweckgebunden und wird nach Überprüfung auf das Vereinskonto überwiesen.
  • Die Einhaltung der Vorgaben, wie die Beschaffung der geförderten Gegenstände, der Mitgliedermeldung und die Teilnahme an Sportveranstaltungen des BOS, wird kontrolliert.

Sportveranstaltungen des BOS: Rundenwettkämpfe, Meisterschaften, Königsschießen und Kaiserschießen.

Diese Richtlinien zur Förderung des Sports treten mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft. Beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 26.04.2019 in Rulle.
Geändert und beschlossen auf der Vorsandsitzung am 01.07.2021 in Melle und am 10.12.2024 in Bissendorf




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