Bund der Osnabrücker Schützen e.V.

„Der Tradition verbunden, der Zukunft zugewandt“



Luftpistole

Die Luftpistole (LuPi, LP) ist häufig die Einstiegswaffe des Pistolenschützen. Die Entfernung zur relativ grossen Zielscheibe beträgt 10 m. Die Zehn hat einen Durchmesser von 11,5 mm. Das Luftpistolenschiessen ist eine olympische Disziplin, und wird von vielen Schützen der Freien Pistole als Zweitdisziplin betrieben. In einer Entfernung von 10 m und einer Zeit von 75 min werden 40 Schuss zu maximal 5 Schuss pro Scheibe abgegeben. Auf nationaler und internationaler Ebene beträgt auch hier die Schusszahl bei den Junioren A und Herren jeweils 60 Schuss, innerhalb von 105 min. Ab der Juniorenklasse A m/w findet ein zusätzliches Finalschiessen statt. An diesem dürfen die besten 8 Schützen teilnehmen. Hier müssen dann auf Kommando noch einmal 10 weitere Wertungschüsse abgegeben werden, wobei diese in Zehntelringen ausgewertet werden. Das Endergebnis setzt sich dann aus dem Vorkampfergebnis und dem Finalergebnis zusammen.

 

Wegen der (relativ) kleinen Pistole und der grossen Scheibe, wird von Laien oft gedacht, dass das Luftpistolenschiessen besonders einfach wäre. Jedoch wird die Luftpistole grundsätzlich freihändig mit nur einer Hand geschossen (wie die meisten anderen Pistolen auch). In Verbindung mit der hohen Anzahl von Schüssen (40 Schuss plus Probeschüsse) wird aber auch hier ein großes Maß an Kondition benötigt. Die Pistolenscheibe hat bei der „Zehn“ eine Zweiteilung (Innen- und Außenzehn).

Luftpistole ist der Einstieg in den Schießsport mit der Kurzwaffe. Kostengünstig, und sehr effektiv kann man mit dieser Sportwaffe das Sportschiessen erlernen. Diese Disziplin ist eine echte Herausforderung und fordert die ganze Konzentration. Wer die Luftpistole beherrscht, kommt auch gut in den anderen Disziplinen zurecht. (Kurzwaffen)
Es gibt Modelle bei denen die Luft über ein Hebelsystem vorkomprimiert wird. Der neue Standard sind Luftpistolen bei denen der Geschossantrieb durch Pressluft erfolgt.
Das Abzugsgewicht (die Kraft die aufgewendet werden muss um den Abzug zu betätigen) beträgt mindestens 500 Gramm.




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