Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Die Vermittlung der Waffensachkunde ist für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenscheines von vorrangiger Bedeutung. Sportschützen benötigen vor der Beantragung der WBK bei der zuständigen Behörde das Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung.
Die Waffensachkunde umfasst insbesondere Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen des Waffenrechts, die sichere Handhabung von Schusswaffen und Munition, die Aufbewahrungsvorschriften sowie die Notwehr- und Notstandsregelungen. Darüber hinaus werden praktische Fertigkeiten im sicheren Umgang mit Waffen vermittelt und geprüft.
Für die Tätigkeit als Standaufsicht oder Schießwart ist die nachgewiesene Sachkunde unerlässlich, da diese Funktionen mit einer besonderen Verantwortung für Sicherheit und Ordnung auf dem Schießstand verbunden sind. Die sachkundige Person hat dafür Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und ein sicherer Ablauf des Schießbetriebes gewährleistet ist.
Fragen Online üben unter: https://www.waffg7.de/quiz.php
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