Richtlinie zur Förderung des Sports
Zuwendungen zur Förderung des Sports
-Allgemeine Richtlinien-
1. Fördergrundsatz
- Der Bund der Osnabrücker Schützen bezuschusst gemäß den Zielsetzungen und Zwecken seiner Satzung die ihm angeschlossenen Mitgliedsverein e.V., sofern es seine Haushaltslage erlaubt.
- Bei der Zuwendung handelt es sich um Haushaltsmittel des Bund der Osnabrücker Schützen (Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen).
2. Allgemeines
- Es werden Anschaffungen für das Sportschiessen unterschiedlicher Art bezuschusst. Die Zuwendung beträgt 30% vom Anschaffungswert; maximal jedoch nur 500,00 EUR (Zuwendungshöchstbetrag).
- Jede Vereinigung des Bund der Osnabrücker Schützen kann durch ihren Präsidenten/ Vorsitzenden m/w/d, jährlich einmal, einen formlosen Antrag zur Förderung des Sports stellen.
3. Rechtsanspruch
- Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Gewährte Fördermittel führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf zukünftige Fördermittel.
4. Förderungen
Förderungswürdig sind Gegenstände, die im Wesentlichen zum Sportschiessen dienen, wie zum Beispiel:
- Sportgeräte
- Schießsportausrüstungen
- Geräte zur Förderung optimaler Trainingseinheiten
Nicht förderungswürdig sind: - Zahlungen an Trainer/Übungsleiter
- Verbrauchsmaterialen
- Pokale, Sachpreise, personenbezogene Gegenstände
- Fahrtkosten, Lehrgangs-m Start- oder Teilnehmergebühren
- Gegenstände die den traditionellen Rahmen betreffen usw.
5. Verfahrungsregelungen
- Anträge auf Förderungszuschuss sind schriftlich -formlos- an den Bund der Osnabrücker Schützen zu stellen. Die Originalrechnung und der Zahlungsnachweis sind beizufügen.
- Es kann nur ein Antrag im laufenden Kalenderjahr eingereicht werden.
- Anträge sind formlos bis zum 15.09. eines Jahres in der Geschäftsstelle des
Bund der Osnabrücker Schützen e.V.
Vizepräsident Klaus-Dieter Hüsemann
Kollegienwall 3a, 49143 Bissendorf-Wissingen
einzureichen oder per E-Mail an: Foerderung@bund-osnabruecker-schuetzen.de
- 2 Vizepräsident m/w/d, der Schatzmeister m/w/d der Schriftfüher m/w/d, und die Mitglieder des Finanzausschusses bewerten die Förderanträge und entscheiden abschließend über die Höhe des Zuschusses.
- Über die Zuschussgewährung/Nichtgewährung werden die Antragsteller schriftlich informiert. Der gewährte Zuschuss ist zwingend an die ausgewiesene Fördermaßnahme gebunden.
- Nach Überprüfung der Übereinstimmung (Gewährung ,Beschaffung und der Mitgliedermeldung ) wird dem Antragsteller der gewährte Zuschuss auf das Vereinskonto überwiesen.
Diese Richtlinien zur Förderung des Sports treten mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft. Beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 26.04.2019 in Rulle.
Geändert und beschlossen auf der Vorsandsitzung am 01.07.2021 in Melle